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PSA Ausrüstung

Die persönliche Sicherheit am Arbeitsplatz ist in vielen Branchen gesetzlich vorgeschrieben – besonders dort, wo Gefahren für Gesundheit und Leben bestehen. Unsere PSA Ausrüstung erfüllt alle relevanten Normen und schützt zuverlässig vor mechanischen, chemischen oder physikalischen Risiken – egal ob bei der Absturzsicherung, im Maschinenraum oder auf der Baustelle.

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Was gehört zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und welche Arten gibt es?

Die persönliche Schutzausrüstung ist gesetzlich geregelt und umfasst alle Ausstattungen, die Mitarbeitende vor berufsbedingten Gefährdungen schützen. Sie ist zentraler Bestandteil jeder sicheren Arbeitsumgebung – insbesondere dort, wo mechanische, chemische oder physikalische Risiken bestehen. Eine hochwertige PSA Ausrüstung ist daher unerlässlich und variiert je nach Branche und Gefährdungsgrad.

Typische Bestandteile der PSA Ausrüstung:

  • Sicherheitshelm mit Visier
  • Schutzkleidung für Industriearbeiten
  • Schutzbrille mit Seitenschutz
  • Atemschutzmaske FFP2 / FFP3
  • Gehörschutz mit Kapsel
  • Schnittschutzhandschuhe
  • Warnschutzkleidung nach EN ISO 20471
  • Sicherheitsstiefel mit Stahlkappe
  • PSA zur Absturzsicherung (PSAgA) – etwa Auffanggurte, Verbindungsmittel, Bandfalldämpfer oder Höhensicherungsgeräte

Ergänzend gehören auch Systeme zur Absturzsicherung, wie mobile Anschlagpunkte oder Auffangsysteme, zur erweiterten PSA-Ausstattung.

Welche PSA muss vom Arbeitgeber gestellt werden?

Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen – kostenlos und in funktionstüchtigem Zustand. Das gilt insbesondere für PSA, die dem Schutz bei Absturzgefahr dient, etwa bei Arbeiten auf Dächern, in Schächten oder an Fassaden.

Pflichtausstattung durch den Arbeitgeber umfasst:

  • Alle PSA Ausrüstungen, die zur Minimierung unvermeidbarer Risiken notwendig sind
  • Regelmäßige Wartung, Instandhaltung und ggf. Ersatz
  • Schulung und Unterweisung zur sachgemäßen Nutzung

Auch die Bereitstellung von Ausrüstungen zur Absturzsicherung zählt zu den grundlegenden Pflichten in gefährdeten Arbeitsbereichen.

In welchen Arbeitsbereichen ist PSA zwingend vorgeschrieben?

Die Verpflichtung zur Nutzung von PSA Ausrüstung ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilungen und branchenspezifischen Vorschriften. In zahlreichen Bereichen ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung und Maßnahmen zur Absturzsicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Typische Einsatzbereiche für PSA Ausrüstung:

Arbeitsbereich PSA-Schwerpunkt
Bauwesen Absturzsicherung, Warnschutzkleidung
Metallverarbeitung Schnittschutz, Augenschutz, Gehörschutz
Chemische Industrie Atemschutz, Schutzanzug
Lager & Logistik Sicherheitsschuhe, Gehörschutz
Höhenarbeiten (PSAgA) Auffanggurt, Verbindungsmittel, Helmschutz

 

Jeder Bereich stellt besondere Anforderungen an die PSA Ausrüstung, die individuell angepasst werden muss.

Warum PSA-Ausrüstung von SAS Seil – Qualität, Zubehör und Vorteile im Überblick

SAS Seil steht für professionelle Lösungen im Bereich der persönlichen Schutzausrüstung. Unser breites Sortiment deckt alle sicherheitsrelevanten Anforderungen ab – von einer klassischen Stirnlampe bis zu Gerätetaschen und Rettungsleiter. Dabei setzen wir auf geprüfte Qualität, langjährige Erfahrung und umfassenden Kundenservice.

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